AGB-Geldwertkarten

                               Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
                                                 für Geldwertkarten
                                               der HAGENBAD GmbH

 

 

§ 1 Geltung
Die HAGENBAD GmbH, Am Pfannenofen 5, 58097 Hagen (im Folgenden auch „HAGENBAD“) verkauft im eigenen Namen für die von ihr betriebenen Einrichtungen Geldwertkarten (im Folgenden auch „Wertkarten“ genannt) an Kunden.
Diese AGB gelten für die folgenden Wertkarten:
BADCard
WESTFALENBAD-Clubkarte
FerienCard
SaisonCard
Frühschwimmerkarte
Für Rechtsgeschäfte zwischen dem Kund*in und der HAGENBAD gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kund*in werden nicht anerkannt, selbst wenn HAGENBAD derartigen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder widersprochen hat.

 
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Kund*in und der HAGENBAD kommt durch Verkauf der Wertkarten an den Kassen der Einrichtungen der HAGENBAD zustande.

 
§ 3 Erwerb 
Ein Erwerb von Wertkarten ist ausschließlich durch Barkauf an den Kassen der Einrichtungen der HAGENBAD möglich. 
Bei Erwerb einer Wertkarte wird durch die HAGENBAD vom Kunden ein Pfand in Höhe von 5,00 € erhoben, für den Max-Quick 10,00 €. Der Pfandbetrag wird bei Rückgabe des Mediums im gebrauchsfähigen Zustand erstattet.

 
§ 4 Rückgabe und Umtausch
Wertkarten sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Gebuchte Werte auf Wertkarten aller Art werden weder zurückgezahlt noch erstattet. Dies gilt auch bei höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, die ein vorzeitiges Verlassen der Einrichtung zur Folge haben. Ausnahme: Die Erstattung von Restguthaben auf einer Wertkarte ist bis maximal 5,00 Euro möglich. Darüber liegende Beträge werden nur beim Erwerb einer neuen Wertkarte verrechnet.

 
§ 5 Gültigkeit
Die Wertkarten sind zeitlich unbefristet gültig und übertragbar. Ausgenommen hiervon sind die FerienCard und SaisonCard, diese sind zeitlich befristet, sowie die Westfalenbad-Clubkarte, diese ist personenbezogen und nicht übertragbar.


§ 6 Ausschluss von RabattierungEine Rabattierung auf bereits ermäßigte Eintrittspreise ist mit Wertkarten aller Art nicht möglich (z. B. Sonder¬aktionen, Tarif 55+, usw.).

 
§ 7 Nutzung
Die Wertkarte ist beim Eintritt in die Einrichtungen (Hallen- und Freibäder) dem Kassenpersonal zum Einlesen auszuhändigen. Es besteht zudem die Möglichkeit - je nach Kartenart - den Eingangs-Automaten zum Einchecken zu nutzen (z. B. bei Quickschlüssel oder FerienCard). Bei der Nutzung der Automaten und somit selbständigem Einchecken werden nur die zugehörigen und aktuellen Standardtarife gebucht. Es werden nur die Rabatte automatisch verrechnet, die für die Wertkarte vereinbart sind. Sondertarife, die günstiger als Standardtarife und Wertkartenrabatte sind, können nur durch separaten Erwerb an der Kasse in Anspruch genommen werden. Manipulierte Wertkarten sind ungültig und werden sofort gesperrt und ohne finanzielle Entschädigung eingezogen.

 
§ 8 Verlust/Sperrung
Beim Erwerb von Wertkarten besteht für den Kund*innen die Möglichkeit, dass HAGENBAD für ihn einen Kundenstammsatz an¬legt. Im Falle eines Verlustes kann sich der Kund*in dann an allen HAGENBAD-Kassen melden, eine E-Mail an info@westfalenbad.de senden oder dies unter der Telefon-Nr. 02331/208-602 melden. Über den Namen und das Geburtsdatum kann die Karte identifiziert und gesperrt werden. Gegen eine Gebühr von 10,00 Euro für die Wertkarte und 15,00 € für den Max-Quick erhält der Kunde ein neues Medium. Dies gilt auch für die Laufzeit der FerienCard (Zeitkarte). 
Lässt der Erwerber einer Wertkarte auf eigenen Wunsch keinen Kundenstammsatz anlegen, ist eine Sperrung der Karte und Übertragung des Guthabens auf eine neue Karte nicht möglich. 
Auch Karten, die durch eine Beschädigung nicht ausgelesen oder bei denen keine Daten ausgewertet werden können, können nicht ersetzt werden.

 
§ 9 Sonderbedingungen für einzelne Wertkarten


1. BADCard
Die BADCard ist eine übertragbare elektronische Wertkarte, die mit unterschiedlichen Geldbeträgen aufgeladen werden kann. Mit dem aufgeladenen Guthaben können alle Zahlungen in unseren Bädern durchgeführt werden, vom Eintritt über Wellnessangebote bis zur Gastronomie; ausgeschlossen ist die Zahlung von Aquakursen. Die BADCard kann zur Bezahlung von weiteren Leistungen ohne Rabattierung genutzt werden. Von der Rabattierung ausgeschlossen sind z. B. Veranstaltungen, Gastronomieangebote, Kurse, Shop-Artikel, Wellness-Anwendungen und bereits rabattierte Angebote aller Art. Über die aktuellen Geldbeträge bzw. Rabattsätze können Sie sich bei unserem Kassenpersonal oder auf unserer Website www.westfalenbad.de/infos/preise/geldwertkarten informieren.


a) BADCard bis 59,00 €
Auf diese Wertkarte können Beträge bis 59,00 EUR aufgebucht werden. Es wird seitens HAGENBAD kein Rabatt auf Einzeleintritte gewährt.
b) BADCard ab 60,00 € 
Bei einer Aufbuchung über den Betrag von 60,00 € hinaus wird je nach Höhe des aufgeladenen Geldbetrages ein prozentualer Rabatt auf Einzeleintritte gewährt.


2. WESTFALENBAD-Clubkarte
Die WESTFALENBAD-Clubkarte kann gleichzeitig als Wertkarte in allen Bädern der Hagenbad GmbH genutzt werden. Es gelten die Bedingungen der BADCard. Über die aktuellen Bedingungen und Vergünstigungen können Sie sich bei unserem Kassenpersonal oder auf unserer Website www.westfalenbad.de/infos/westfalenbad-club informieren. Bei Missbrauch wird die Karte eingezogen.


3. FerienCard
Die FerienCard ist personenbezogen und nicht übertragbar. Mit der FerienCard können Kinder und Jugendliche (Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) ausschließlich die Freibäder der HAGENBAD nutzen. Bei wetterbedingter Schließung der Freibäder steht den FerienCard-Besitzern das Sportbad des Westfalenbades zur Verfügung. FerienCards sind nur während der Sommerferien in NRW gültig. Bei Missbrauch wird die Karte eingezogen.


4. SaisonCard
Die SaisonCard ist personenbezogen und nicht übertragbar. Mit der SaisonCard können während der gesamten Freibadsaison ausschließlich die Freibäder der HAGENBAD genutzt werden. Bei wetterbedingter Schließung der Freibäder steht den SaisonCard-Besitzern das Sportbad des Westfalenbades zur Verfügung. Bei Missbrauch wird die Karte eingezogen.


5. Frühschwimmerkarte
Die Frühschwimmerkarte ermöglicht die Nutzung des Sportbereichs bis 10:00 Uhr für zwei Stunden bei selbständigem Einchecken und nur bei Benutzung des Sporteinganges mit einem Rabatt auf den regulären Eintrittspreis. Über den aktuellen Preis bzw. Rabattsatz können Sie sich bei unserem Kassenpersonal oder auf unserer Website www.westfalenbad.de/infos/preise/fruehschwimmen informieren. Die Karte kann auch zur Bezahlung anderer Leistungen, jedoch dann ausgeschlossen einer Rabattierung, genutzt werden. Bei Missbrauch wird die Karte eingezogen.

 
§ 10 Haus- und Badeordnung
Mit dem Erwerb von Werkarten bzw. bei deren Einlösung erkennt der Kunde für die Nutzung der Einrichtungen der HAGENBAD die „Haus- und Badeordnung“ der HAGENBAD in ihrer jeweils aktuellen Fassung an. Die jeweilige Fassung ist in den Einrichtungen der HAGENBAD zur Einsicht ausgehängt und kann im Kassenbereich eingesehen werden.

 

§ 11 Datenschutz
Die HAGENBAD beachtet die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jene des BDSG. Die HAGENBAD darf personenbezogene Daten des Kund*innen erheben, verarbeiten und speichern, soweit die Daten zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind.

 
§ 12 Haftung
Die HAGENBAD oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflicht) – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hagen vereinbart.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, so sind die Vertragsschließenden verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen möglichst nahe kommt.


§ 14 Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit ab dem 01.08.2014.

 


HAGENBAD GmbH 
Am Pfannenofen 5, 58097 Hagen 
Tel. 02331 208 0
Fax. 02331 208 7145
info@hagenbad.de